Preise & Infos
Preise für PkW (Klasse B, ab 18 Jahre)
Grundbetrag: 230 €
Übungsfahrstunden: 35 €
Sonderfahrstunden: 40 € (Nacht, Überland, Autobahn)
Vorstellung zur Theorieprüfung: 25 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung: 100 €
Preise für Pkw-Anhänger (Klasse B96, 3500 bis 4250 kg zG des Zuges)
Grundbetrag: 110 € (2,5 Stunden Theorie)
Übungsfahrstunden: 45 €
Überlandfahrten: 50 €
Welche Kosten fallen insgesamt für alles an?
Die genaue Höhe aller Kosten für deinen Führerschein hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom Umfang der Übung, die du benötigst, bis du dich sicher genug fühlst, um die praktische Führerscheinprüfung abzulegen. Neben den Kosten für die Fahrschule kommen auf jede Fahrschülerin und jeden Fahrschüler noch einige weitere staatliche Gebühren zu.
Anmeldung des Führerscheins
Nach dem Vertrag mit der Fahrschule musst du noch einen Behördengang ins Rathaus erledigen und den Führerschein beantragen. Hierzu musst du folgende Dinge mitbringen:
- eine Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest, den du beim Optiker oder Augenarzt machen kannst
- ein biometrisches Passfoto
- einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs („Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ z.B. beim DRK)
- eine Anmeldegebühr für die Führerscheinstelle im Rathaus (aktuell 48,40 €)
DEKRA-Gebühren
Für die Durchführung der Prüfung erhebt die DEKRA eigene Gebühren und zwar:
- Gebühren für die Durchführung der theoretischen Prüfung (aktuell 22,49 €)
- Gebühren für die Durchführung der praktischen Prüfung (aktuell 116,93 €)
Die Sperrfrist nach einer nichtbestandenen Prüfung beträgt derzeit 2 Wochen. Allerdings muss man berücksichtigen, dass für jede wiederholte Prüfung auch wieder neue Gebühren anfallen.
Fahrschule
Der Vertrag mit der Fahrschule ist ein Jahr gültig.
12 Sonderstunden (Nachtfahrten, Autobahn, Überland) sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestzahl an reinen Übungsstunden ist jedoch nicht festgelegt. Üblicherweise benötigt man etwa 10-20 Übungsfahrten, bis man sich sicher auf der Straße bewegt. Der Theorieunterricht umfasst insgesamt 14 Doppelstunden Stoff, der an jeweils 1 bis 2 Abenden pro Woche behandelt wird.
Wann kann ich anfangen?
Man kann jederzeit in den Theorie- und Praxisunterricht einsteigen. Häufig beginnen die Fahrschüler etwa ein halbes Jahr vor dem Zeitpunkt, an dem sie ihren Führerschein in den Händen halten wollen. Wer beispielsweise den 'Führerschein mit 17' machen möchte, könnte dann etwa mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anfangen.
Adresse
Tollense Fahrschule
Ingo Retzar
Katharinenstraße 13
17033 Neubrandenburg
Kontakt
Tel.: 0395 / 57 07 57 4
Mobil: 0177 / 88 603 62
Mail: info@tollense-fahrschule.de
Öffnungszeiten
Montag: 16-18 Uhr
Mittwoch: 16-18 Uhr
Freitag: 12:30-14 Uhr
Theorieunterricht
Montag 18.00-21.00
oder Mittwoch 18.00-21.00
Ferienkurse
Anfang Sommerferien
Ende Sommerferien
Herbstferien
Winterferien